Moderne Technik bei den Kirchner Ingenieuren: Drohneneinsatz!

Moderne Technik bei den Kirchner Ingenieuren: Drohneneinsatz! 1An vielen Projektorten ist es ein immenser Vorteil, sich einen realen Eindruck von den realen landschaftlichen Gegebenheiten zu verschaffen. Das gelingt am besten mit einer gut ausgestatteten Drohne und der entsprechenden Software zur Auswertung des entstandenen Materials.

Vier ausgebildete Drohnenpiloten setzen die Kirchner-Drohne inzwischen regelmäßig ein. Dafür mussten diese nicht nur lernen, mit dem Gerät umzugehen, sondern auch eine theoretische und praktische Prüfung ablegen. Als Ergebnis liegt dann eine „Erlaubnis zum Betrieb von unbenannten Fluggeräten und Zulassung einer Ausnahme von Betriebsverboten …“ vor. So können die Piloten sogar in eigentlich geschützten Flugverbotszonen Vermessungsflüge durchführen.

Einer unserer Piloten, Herr Volker, stand uns Rede und Antwort zum Drohneneinsatz:

KI: In welchen Aufgabengebieten kann die Drohne sinnvoll eingesetzt werden?

Volker: Die Drohne wird in erster Linie für die 3D-Vermessung von größeren Bereichen eingesetzt, um Volumina von Halden und Deponien zu berechnen. Darüber hinaus wurden auch Projekte zur Vermessung der Küstenbefestigung auf Wangerooge und auch die Vermessung von Weserstränden durchgeführt. Weitere Einsatzgebiete waren bis jetzt die Erstellung von Orthofotos (verzerrungsfreie und maßstabsgetreue Abbildung diverser Sportboothäfen an der Ostsee), Stromtrassenbefliegungen und Foto- und Filmdokumentationen von Projekten.

KI: Wie findet die Ausbildung genau statt? Muss man nur nachweisen, dass man das Gerät fliegen kann?

Volker: Nein, das geht deutlich weiter. Ich habe 2017 einen 3-tägigen Lehrgang in München besucht. Dabei wurden praktische Inhalte wie das Fliegen vermittelt, aber auch rechtliche Grundlagen und die Auswertung von Vermessungsflügen. Seit Mai 2017 setzen wir die Drohne professionell ein.

KI: Können auch nicht ausgebildete Mitarbeiter die Drohne fliegen? Oder vielleicht sogar privat mitnutzen?

Volker: Nein, leider kann sich nicht jeder Mitarbeiter die Drohne ausleihen. Man muss während eines Fluges jederzeit einen Versicherungsnachweis erbringen können. Unsere Drohne ist über die Berufshaftpflicht mitversichert. Daher ist eine private Nutzung ausgeschlossen.

Moderne Technik bei den Kirchner Ingenieuren: Drohneneinsatz!